| Programm |
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| Ideen |
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| Verkauf ab Lager |
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| Wissenswertes |
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| Allgemeine
Lieferungs- und Verkaufsbedingungen |
1.
Allgemeines
Die
nachfolgenden Lieferungs- und Verkaufsbedingungen werden Inhalt des
Liefervertrages, sofern wir nicht Abweichungen, insbesondere entgegenstehende
Einkaufsbedingungen des Käufers, ausdrücklich schriftlich
anerkennen. Offensichtliche Irrtümer, Druck- oder Schreibfehler
verpflichten uns nicht. Wir bitten Sie, die Auftragsbestätigung
zu überprüfen und bei eventuellen Abweichungen gegenüber
Ihrer Bestellung mit uns Rücksprache zu nehmen. |
2.
Angebot und Preise
Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Wir bemühen uns, die offerierten
Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten. Die
bestätigten Preise sind verbindlich. Preisänderungen, bedingt
durch Preiserhöhung der Vorlieferanten oder Lohnerhöhungen,
höhere Energiekosten, etc., bleiben jedoch vorbehalten. Die
Festlegung eines Mindestfakturabetrages oder die Verrechnung eines
Auftragkostenanteils bleiben vorbehalten. |
3.
Währungsanpassung
Der Verkauf beruht auf den am Tage
des Abschlusses bestehenden Währungs-, Verkehrs-, Fracht-
und Zollverhältnissen in den für die Lieferung und
den Transport beteiligten Ländern. Sollte zwischen der Auftragsbestätigung
und dem Verfalltag der Zahlung die Währungsparität
in der Schweiz oder im Bestimmungsland ändern, so steht
uns das Recht zu, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. |
4.
Mengentoleranzen
Mehr- und Minderlieferungen bis zu
max. 10 % sind bei Sonderanfertigungen branchenüblich und
können nicht beanstandet werden. Es bleibt der offerierte
und bestätigte Einheitspreis bestehen. |
5.
Projekte, Bemusterungen, Handmuster
Projekte und Vorstudien einschliesslich der
Anfertigung von Mustern und Prototypen bleiben unser Eigentum und dürfen
ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an Dritte abgegeben
oder diesen zugänglich gemacht werden. Eigene Ideen sind urheberrechtlich
geschützt. Muster werden grundsätzlich in Rechnung gestellt,
im Auftragsfalle wird, je nach Aufwand, aber meist darauf verzichtet. |
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6. Lieferfristen
Die bestätigten Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Können wir aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, z.B. Streik, Krieg, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Energie- und Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten, die Lieferverpflichtung nicht erfüllen, so sind wir berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Käufer entstehen daraus keine Ansprüche auf Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen. Insbesondere bei Sonderanfertigungen und Ware mit Kundenaufdruck kann der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wir werden den Käufer so rasch wie möglich über Lieferverzögerungen informieren.
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7.
Versand- und Transportrisiko
Die Lieferung erfolgt, auch wenn Frankolieferung
vereinbart wurde, stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Dies gilt auch, wenn der Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers
ausgeführt wird. Ohne Vorschrift des Bestellers werden Versandweg
und Versandart nach bestem Ermessen gewählt. Versandvorschriften
des Käufers werden nach Möglichkeit befolgt. Zusätzliche
Spesen für Post-, Eilgut- und Express Sendungen sowie Einzelsendungen
an verschiedene Empfänger gehen zu Lasten des Bestellers. |
8.
Verpackung
Eine kostenlose Verpackung dient nur
dem zweckdienlichsten Transportschutz der Artikel. Alle weitergehenden
Ansprüche an die Verpackung wie: Materialwahl und Beschaffenheit,
bestimmte Einheitsgrössen, Einzel-, Postversand- oder Geschenkverpackungen
müssen vereinbart werden. Diese werden zu Aufwandskosten organisiert
und geliefert. |
9.
Zahlung
Sofern in Angebot und Bestätigung
nichts anderes vereinbart wird, gilt 30 Tage netto ab Fakturadatum,
Allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zielüberschreitungen können Verzugszinse berechnet
werden. Offene Posten über 40 Tagen Zahlungsziel werden
an das Inkassobüro Creditreform zur Eintreibung der Forderung
abgetreten. |
10.
Werkzeuge, Klischees, Filme
Werkzeuge
oder Vorrichtungen jeder Art, die nicht vom Besteller zur Verfügung
gestellt wurden, sind in jedem Falle unser Eigentum, auch wenn vom
Kunden anteilige Kosten entrichtet wurden. Die Werkzeuge werden ausschliesslich
für Aufträge des Bestellers verwendet. Ein anderweitiger
Einsatz setzt eine ausdrückliche Einigung zwischen Besteller
und Lieferant voraus. Bei hohen Werkzeugkostenanteilen behalten wir
uns vor, über spezielle Zahlungskonditionen zu verhandeln. Klischees
und Filme werden separat verrechnet. Sie gehen nach vollständiger
Zahlung in den Besitz des Bestellers über. Wir behalten diese
bei uns zur freien Verfügung des Käufers. |
11.
Schutzrechte Dritter
Sofern wir Gegenstände nach Entwürfen,
Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns vom Besteller übergeben
sind, zu liefern haben, übernimmt der Käufer die Gewähr,
dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände keine
Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller übernimmt
allen Schaden, der aus einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen
kann. |
12.
Anlieferung von Zubehörteilen
Werden
durch den Besteller Zubehörteile angeliefert( franko), so müssen
diese mit einem Überschuss von 5 – 10 % angeliefert werden,
um den Ausschuss beim Verarbeiten zu decken. Nicht rechtzeitige oder
nicht einwandfreie Zustellung solcher Zubehörteile berechtigen
uns zur Rechnungsstellung für die entstehenden Kosten und entbinden
uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. |
13.
Handmuster, Qualitätsabweichungen, Gut zur Ausführung
Holz ist ein Naturprodukt und als solches
zu verstehen. Kleine Unregelmässigkeiten in Struktur und Farbe gelten
als sogenannte
"Edelmarken" von echtem Holz und erhöhen seinen Wert.
Branchenübliche kleinere Abweichungen der Beschaffenheit und Farbe,
insbesondere zwischen Handmuster und Serienherstellung bleiben vorbehalten
und können nicht beanstandet werden. Gut zur Ausführung,
Gut zum Druck usw. bitte vor Genehmigung genauesten's prüfen.
Für Fehler, die vom Auftraggeber
übersehen wurden, wird die Verantwortung abgelehnt. Bei Verpackungen
und Behälter empfehlen wir dringend eine vollständige Füllprobe. |
14.
Farbabweichungen bei Lackierungen, Beizen, Lasuren und Drucken
auf Holz
Farbtöne nach Pantone, RAL, RGB usw. sind auf Holz nicht 100%
tongleich replizierbar. Die Töne auf Farbfächer und Karten
basieren auf optimalen Druckergebnissen auf weissem Papieruntergrund.
Holz kann den Farbton je nach Holzart erheblich beeinflussen. Bei
Farbabweichungen dieser Art entstehen
keine Ansprüche auf Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen.
Dort wo vom Kunden keine Toleranz geduldet wird, lehnen wir eine
Färbung
resp. Bedruckung des Produktes ab. Im Zweifelsfalle muss eine Farbprobe
auf dem verwendetem Material zu Aufwandskosten verlangt werden. |
15. Mängelrüge
und Gewährleistung
Mängelrügen müssen uns unverzüglich und spätestens
innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware zur Kenntnis gebracht sein.
Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten
wir kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung, oder
wir schreiben den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Weitergehende
Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Bestellers
geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf,
dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt
worden sind. Für Eignung zu den vom Besteller gedachten oder
anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen.
Wir übernehmen keine Garantie bei unsachgemässer Lagerung
und Behandlung und die dadurch entstandenen Schäden wie Feuchtigkeit,
Sonnenbestrahlung, zu hoher Belastung (Bruch, Druckstellen usw.).
Ausgeschlossen bleibt auch eine Haftung für Personen- und Sachschäden,
die auf Fehler oder Mängel unserer Artikel zurückgeführt
werden. |
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Rechtsdomizil. Grundsätzlich
gilt das schweizerisches Obligationenrecht. |
17. Anerkennung der Konditionen
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der Verkaufs-
und Lieferbedingungen durch den Besteller ein.
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| Therwil, 10. März 2009 |
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